Pflegekassenumzüge
Die Kosten für Ihren Umzug übernimmt Ihre Pflegeversicherung. Wir übernehmen den Rest. Ein Umzug, in ein neues Zuhause, das Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht
Pflegekassenumzüge
Die Kosten für Ihren Umzug übernimmt Ihre Pflegeversicherung. Wir übernehmen den Rest. Ein Umzug, in ein neues Zuhause, das Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht
F
Info
Hilfe beim Umzug bei Pflegebedürftigkeit!
Laut Bundespflegegesetz §40 SGB XI stehen pflegebedürftigen Zuschüsse für Umzüge mit Umzugsfachspedition zu!
Der Paragraf 40 Sozialgesetzbuch XI, Absatz 4 regelt alle Fragen, die mit Hilfsmittel und Wohnraumumfeld verbessernden Maßnahmen zusammenhängen.
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich leider vieles.
Tätigkeiten, die vorher noch alltäglich waren, gehen auf einmal nicht mehr alleine.
Ein Umzug stellt des Öfteren die einzige Möglichkeit dar, um die gewohnte Selbstständigkeit zu bewahren.
Wir helfen Ihnen gerne und der Gesetzgeber fördert solche Umzüge!
Oft kommt im hohen Alter noch ein Pflegegrad hinzu und ein Umzug in geeigneten Wohnraum kann die Situation lebenswichtig verbessern.
All-inclusive Umzüge
• Komplette Ein-/Auspackservice
• Montagen (wie Kleiderschränke, Betten, Anschluss Waschmaschinen, Küchenmontagen)
• Dübelarbeiten (für z. Bsp. für Lampen, Schuhschränke, Garderoben, Badschränke, Bilder u.v.m.)
Makellose Vorbereitung
• Planung und Vorbereitung durch Ihren Kundenberater, Ausführung Ihres Umzugs
• Detaillierte und individuelle Beratung
Statt umständlichen Umbau ist oft ein Umzug die bessere Lösung.
Oftmals ist es vonnöten den Wohnraum umzubauen, um die Selbstständigkeit zu bewahren:
Ganz klar, dass dieses ein kostenintensives Vorhaben werden kann.
Betroffene sollten daher über ihre Rechte aufgeklärt werden. Pflegebedürftige können auch im Rahmen der Wohnraumumfeld verbessernden Maßnahmen ihren gesamten Umzug in eine altersgerechte Wohnung beantragen.
Wenn das der Fall ist, entfallen Restrukturierungen in der alten Wohnung. Hierbei sind verschiedenste Wohnarten wie Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Betreuten Wohnen und weitere förderfähig.
Hier ist zu beachten, dass der Abschluss eines gesonderten, eigenen Mietvertrages notwendig ist (bei eigengenutztem Wohnraum ist dies nicht erforderlich).
Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1. Auch Umzüge innerhalb eines Hauses oder Umbauten innerhalb der eigenen Wohnung können als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gelten.
Beistand für den Umzug durch die Pflegekasse:
Sind die Bedingungen erfüllt, können Zuschüsse von der Pflegekasse für den Umzug oder die notwendigen Umbauten unterstützt werden. Das Ziel hierbei ist, die häusliche Pflege zu fördern, die Überanstrengung des Pflegepersonals abzuwenden und eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Einzelne Personen können mit maximal 4.000 Euro unterstützt werden. Der Maximalbetrag für Wohngemeinschaften liegt bei 16.000 Euro.
Ihre Antragsunterlagen können bei der Pflegekasse bestellt werden und kommen dann per Post zu Ihnen nach Hause.
Sie benötigen das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben sowie die Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein und in der Regel dauert eine Bearbeitung ca. 4 Wochen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Der Umzug ist erforderlich und dem Pflegebedürftigen wurde ein Pflegegrad zugesprochen
• Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder ermöglicht
• Die Pflegekasse hat die neue Wohnung und das Recht auf Zuschuss geprüft und bestätigt
Alle Maßnahmen (Umbau oder Umzug) haben die Bezeichnung “Verbesserung des Wohnumfeldes“.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Einordnung in einen Pflegegrad und die Beantragung bei der jeweiligen Pflegekasse.
Auch weitere Maßnahmen können beantragt werden, wenn die Situation des Pflegebedürftigen sich ändert.
Ansprechpartner für alle Antragsarten oder auftretenden Fragen ist die Pflegekasse. Diese hat auch das Recht, zur Begutachtung den MDK hinzuzuziehen.
Die Pflegekasse lehnt den Antrag ab:
Es ist möglich, dass die Pflegekasse die Maßnahmen nicht unterstützt.
Wenn dies der Fall ist es nützlich folgende Stellen zu kontaktieren:
• Widerspruchsstelle der Pflegekassen
• örtlichen Pflegestützpunkte
• das Sozialamt
• das Integrationsamt
Viele Städte haben Beratungsstellen eingerichtet, die sich umfassend mit dieser Thematik beschäftigt und Sie bei Fragen unterstützen können und Ihnen Tipps geben, wie die geplanten Maßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnte.
WICHTIG Der Antrag für einen Zuschuss muss vor Umzug gestellt werden!
Angebot anfordern
Warum Sie uns jetzt kontaktieren sollten!
F
Extras